Ehevertrag bei einem Todesfall
Welche Funktion erfüllt ein Ehevertrag bei einem Todesfall? Welche Informationen, Bedingungen und Anforderungen sind bei einem Ehevertrag hinterlegt und wie wirkt dieser im Falle eines Todes? Wir möchten uns heute explizit damit befassen, wie Sie mit ihrem Ehevertrag im Todesfall umgehen können und was dieser genau festhält.
Was ist ein Ehevertrag?
Damit wir besser verstehen können, welche Funktion ein Ehevertrag übernimmt, sollten wir uns zunächst anschauen, was genau so ein Vertrag ist. In einem Ehevertrag halten Sie verschiedene Aspekte ihrer Ehe fest, darunter private sowie finanzielle Teile. Dies ist insbesondere wichtig, sollte es einmal zu einer Scheidung kommen oder Anliegen zwecks Unterhaltszahlung und Versorgung. Ebenso klärt solch ein Ehevertrag natürlich, wer wie viel Geld verdient und ob und wie dieses geteilt wird. Ein Ehevertrag gibt also Aufschluss darüber, wer welches Vermögen erhält, wer Unterhalt zahlen muss und wer beispielsweise die Obhut für die jeweiligen Kinder im Falle des Todes (oder der Scheidung) übernimmt.
Fragen und Antworten
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist ein offizielles Dokument, das private und finanzielle Anliegen zwischen EhepartnerInnen klären soll.
Was genau hält ein Ehevertrag fest?
In solch einen Vertrag halten Sie fest, wie das jeweilige Vermögen aufgeteilt wird, wem im Falle einer Scheidung oder Tod etwas hinterlassen werden sollen und wer Anspruch auf Unterhalt hat sowie erziehungsberechtigt (im Falle von vorhandenen Kinder) ist.
Kann ein Ehevertrag geändert werden?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Ehevertrag jederzeit zu verändern, sofern beide Personen der Ehe damit einverstanden sind.
Steht ein Ehevertrag über dem Erbrecht?
Ja, wenn Sie einen Ehevertrag abschließen und in diesem schriftlich festhalten, dass ihr Ehegatte oder Ihre Ehegatten nach ihrem Tod einen bestimmten Anteil ihres Vermögens, ihrer Immobilien oder auch Möbel erhalten soll, kann dies Einfluss auf das Erbrecht haben. Ohne einen Ehevertrag wird ihr Vermögen, auf ihren Ehegatten oder Ihre Ehegatten sowie ihre Kinder aufgeteilt. Meistens ist es so, dass die Hälfte an die Kinder geht und die andere Hälfte an den Ehepartner oder die -partnerin.
Inwiefern beeinflusst ein Ehevertrag das Pflichterbe?
Ein offiziell erstellter und gültiger Ehevertrag wirkt sich ebenfalls auch das Pflichterbe aus. Das pflichterbe meint, dass Angehörige in jedem Fall einen gewissen Betrag erben werden, selbst wenn die verstorbene Person dies nicht möchte. Hierbei ist es so, dass der Pflichtanteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Wenn Sie nun jedoch einen Ehevertrag aufgesetzt und in diesem festgehalten haben, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin mehr erben soll als ihre Kinder, wird sich dies natürlich auch das Pflichterbe aus. Sieht dem/r Ehepartner(in) hinterlassen, umso geringer wird das Pflichterbe für ihre Kinder.
Kann ich meinen Ehevertrag anfechten?
Ja, wie es bei Verträgen der Fall ist, können Sie auch einen Ehevertrag anfechten, sofern eine der beiden Parteien während des unterzeichnen unter Druck gesetzt wurde, körperlich / mental nicht in der Verfassung war, ein offizielles Dokument zu unterzeichnen, oder gar bedroht wurde.
Was darf nicht im Ehevertrag stehen?
Ein Ehevertrag darf nicht zulasten einer dritten Person erstellt werden und keinerlei unmoralische oder unsittliche Informationen enthalten. Ebenso dürfen sie in einem Ehevertrag keine Bedingungen für eine Scheidung hinterlegt.
Welches Gesetz ist wichtig, wenn es um den Ehevertrag geht?
Wichtig unter anderem das Gesetz § 1363 Abs. 1 BGB, welches über die Zugewinngemeinschaft spricht. Weitere gesetzliche Regelungen dazu finden Sie unter BGB § 1924 – 1936.
Welche Funktion übernimmt ein Ehevertrag, was wird in solch einem Dokument festgehalten?
In erster Linie soll ein Ehevertrag Klarheit über verschiedene Aspekte der Ehe schaffen. Sie halten in diesem Dokument fest, wer welches Vermögen hat und wie dieses aufgeteilt wird, auch im Falle einer Scheidung oder dem Tod.
In einem Ehevertrag werden ebenfalls Informationen zum Unterhalt gegeben. Hierbei entscheiden die verheirateten Personen untereinander, wer im Falle einer Scheidung Unterhalt zu zahlen hat und wer beispielsweise das Sorgerecht für die Kinder erhält. Ebenso können Sie weitere Vereinbarungen in ihrem Ehevertrag festhalten, die beispielsweise die Ehewohnung, Immobilien oder auch Informationen und Anpassungen zwecks Hausrat inkludieren.
Muss ich einen Ehevertrag machen, damit mein(e) Ehepartner(in) nach meinem Tod erbt?
Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag vor meinem Tod aufgesetzt habe? Wenn Sie ohne Ehevertrag in einer Ehe leben ist es so, dass Sie gemäß § 1363 Abs. 1 BGB automatisch in die Zugewinngemeinschaft fallen. Diese bedeutet, dass jede und jeder von ihnen das eigene Vermögen hat und dieses selbst verwalten kann. Sie selbst haben also nur die Macht über ihr eigenes selbstverdientes Vermögen und Ihr(e) Ehepartner(in) ebenfalls nur über das eigene. Konkret bedeutet das ebenfalls, dass die jeweils andere Person nicht für Schulden des Partners oder der Partnerin haften kann.
Kommt es nun zu einer Scheidung oder einem Todesfall, wird das Vermögen, dass Sie während Ihrer Ehezeit gemeinsam verdient haben, auf den oder die jeweilige Partner(in) sowie die engsten Familienmitglieder, in den meisten Fällen Kinder, aufgeteilt. Wenn sie selbst kein Testament und auch keinen Ehevertrag hinterlegt haben, wird offiziell über den Verbleib ihrer Güter entschieden. In der Regel wird hierbei die eine Hälfte ihres Vermögens an den oder die Ehepartner(in) und die andere Hälfte an Ihre Kinder hinterlassen.
Was muss ich bei einem Ehevertrag beachten, kann dieser nachträglich geändert werden?
Was darf nicht in einem Ehevertrag hinterlegt sein? Sie dürfen keine Anforderungen oder Anpassungen zwecks der gesetzlichen Lage zur Scheidung verfassen. Im konkreten bedeutet das, dass sie beispielsweise nicht angeben dürfen, dass eine Scheidung nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Beide Parteien der Ehe dürfen sich zu jeder Zeit scheiden lassen, wenn sie dies wünschen. Ebenso darf Ihr Vertrag nicht gegen die Moral verstoßen und unpassende Inhalte inkludieren. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, etwas zu Lasten einer dritter Person vertraglich festzuhalten, wenn Sie Ihren Ehevertrag aufsetzen.
Grundsätzlich haben Sie durchaus die Möglichkeit, ihren Ehevertrag anzupassen. Dies kann zu jeder Zeit geschehen, jedoch nur, wenn beide Ehegatten einverstanden damit sind. Wir raten Ihnen dazu, die Anpassungen in ihren Ehevertrag notariell beglaubigen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Sollte nur eine Partei der Ehe eine Veränderung im Ehevertrag vereinbaren wollen, ist dies nicht möglich.