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Nach einem Todesfall stellt sich die Frage, was mit dem Nachlass der verstorbenen Person geschehen soll. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Erbe antreten.

Ein Erbe antreten – so machen Sie es richtig

Nach einem Todesfall stellt sich die Frage, was mit dem Nachlass der verstorbenen Person geschehen soll. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Erbe antreten.

Basierend auf dem notariellen Testament oder dem eigenhändigen Testament (gemäß § 2231 BGB), werden Erben für den Nachlass der verstorbenen Person festgelegt. Seit dem 17. August 2015 greift die europäische Erbrechtsverordnung im Todesfall. Wurde eine Vorsorgevollmacht und eine Kontovollmacht ausgestellt, so können sich die Hinterbliebenen nun bereits unmittelbar um Angelegenheiten der verstorbenen Person kümmern. Beispielsweise um die Auflösung der Wohnung oder die Kündigung von Verträgen.

Um die Position als Erben zu bestätigen, kommen in der Regel (neben möglichen Alternativen) zwei Dokumente in Frage. Dies sind der Erbschein und das europäische Nachlasszeugnis, auf welche wir im Folgenden eingehen wollen.

Fragen und Antworten

Wer darf ein Erbe antreten?

Wer durch seine Verwandtschaft und Volljährigkeit oder per Vertrag, Vollmacht oder durch die Sukzessionsfolge zum Erbe benannt wurde.

Können wir ein Erbe gemeinsam antreten?

Ja, in Form einer Erbengemeinschaft kann ein Erbe gemeinsam verwaltet und aufgeteilt werden. Dazu kann sich die Beauftragung einer/eines Nachlassverwalter:in lohnen.

Kann ich ein Erbe ablehnen?

Ja, haben Sie noch keinen Erbschein beantragt, so können Sie ein Erbe ausschlagen. 

Muss ich auf mein Erbe Steuern leisten?

Ja, wie jedes Einkommen wird auch ein Erbe durch die Erbschaftsteuer besteuert. Die Höhe der Steuer fällt gemäß der Steuerklassen unterschiedlich aus.   

Wie kann ich mein Erbe ohne Erbschein nachweisen?

Ihre Position als Erbe kann neben einem Erbschein auch durch ein notarielles Testament oder einem Erbvertrag mit einem Testamentseröffnungsprotokoll nachgewiesen werden. 

Kann ich Schulden erben?

Ja, hat die verstorbene Person Schulden hinterlassen, so können diese aus dem Nachlass getilgt werden. Hier kann sich das Engagement ein(e) Nachlassverwalter(in) anbieten.

Ist eine Lebensversicherung Teil eines Erbes?

Nein, die Auszahlung der Lebensversicherung sollte erfolgen, wenn Sie als Leistungsempfänger im Versicherungsschein angegeben sind. 

Wie erbe ich eine Immobilie korrekt?

Sollten Sie eine Immobilie erben, so muss das Grundbuch angepasst werden. Dafür wird in der Regel ein Erbschein verlangt (§ 35 Abs. 1 GBO). Die verstorbene Person wird aus dem Grundbuch entfernt und Sie werden als neuer Eigentümer eingetragen.

Ein Erbe nachweisen und antreten

Um in Deutschland ein Erbe antreten zu können, müssen Sie häufig einen Erbschein vorweisen können. Alternativ kann auch ein europäisches Nachlasszeugnis (ECS) vorgewiesen werden, welches von einem deutschen Nachlassgericht ausgestellt wurde. Grundsätzlich können beide Formen des Erbnachweises vom Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter beantragt werden.

Was ist ein Erbschein? 

Der Erbschein ist eine Form des Erbnachweises. In ihm wird definiert, dass Sie der Erbe sind und wie hoch Ihr Erbanteil ausfällt. Der deutsche Erbschein bestätigt somit die Identität des Erben. Gibt es mehr als einen Erben / eine Erbin, wird im Erbschein der jeweilige Anteil der Miterben am Nachlass ausgewiesen. Darüber hinaus weist der Erbschein etwaige Beschränkungen der Verfügungsbefugnis des Erben über den Nachlass aus. Zuständig für die Ausstellung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht. Besonders in Bezug auf die Position als Erbe ist der Erbschein zur Vorlage bei Gericht, Ämtern oder Vermietern essenziell. Ein Erbschein ist nur dann notwendig, wenn Sie Ihre Erbenstellung auf keine andere Weise belegen können, wie zum Beispiel durch einen Erbvertrag oder durch ein Testament.

Wie beantrage ich einen Erbschein, um mein Erbe anzutreten?

Mithilfe einer eidesstattlichen Ver­si­che­rung können Sie einen Erbschein persönlich beantragen. Kann ich einen Erbschein per E-Mail beantragen? Nein, das Nachlassgericht wird einen Erbschein nur ausstellen, wenn die erbenden Personen ihn persönlich beantragen. Dazu muss bei dem Nachlassgericht ein Termin vereinbart werden. Dafür ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person zuständig (§ 343 FamFG). Falls mehrere Personen das Erbe antreten, sollte der Antrag gemeinsam oder mit den entsprechenden Vollmachten eingereicht werden. 

Was ist ein europäisches Nachlasszeugnis?

Das europäische Nachlasszeugnis ist ein Dokument, das von Erben beantragt werden kann, um ihren Status nachzuweisen und ihre Rechte in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Erbrechtsverordnung auszuüben. 

Das europäische Nachlasszeugnis enthält insbesondere 

  • Namen des oder der Erben 
  • Deklarierte Vermächtnisnehmer
  • Benennung der Testamentsvollstrecker sowie seine Befugnisse

Wie und warum beantrage ich ein europäisches Nachlasszeugnis?

Ein europäisches Nachlasszeugnis kann ebenfalls bei dem Nachlassgericht im letzten Wohnsitz der verstorbenen Person beantragt werden. Der ECS sollte prinzipiell dann beantragt werden, wenn die Erbangelegenheit das europäische Ausland betrifft. 

Ein Erbe als Gemeinschaft antreten

Ein Erbe kann auch als Gemeinschaft angetreten werden. Der Fall der Erbengemeinschaft tritt ein, wenn mehrere Erben mit bestimmten Vermögenswerten oder Immobilien bedacht werden. Die Erbengemeinschaft hat gemeinsam Anspruch auf den Nachlass, sodass keiner von ihnen einzeln Anspruch auf das Vermögen hat. Die Miterben müssen als Gruppe Entscheidungen über das Vermögen und die Immobilien treffen.

Diese Art der Nachlassverwaltung kann zu Konflikten zwischen den beteiligten Erben führen, da sie womöglich unterschiedliche Ziele und Wünsche in Bezug auf den Nachlass haben. Daher ist es wichtig, gemeinsam mit Ihren Miterben, so ehrlich und produktiv wie nur möglich zusammenzuarbeiten, um schnellstmöglich ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Zu diesem Zweck kann es sich lohnen, eine/einen Nachlassverwalter:in zu beauftragen.

Was ist ein/eine Testamentsvollstrecker:in oder Nachlassverwalter:in?

Wenn Sie ein Erbe antreten, werden die Begriffe des “Testamentsvollstreckers” und “Nachlassverwalters” fallen. 

Wenn Sie ein Testament erstellen, müssen Sie einen/eine oder mehrere Testamentsvollstrecker:innen auswählen. Das Amt kann mit viel Arbeit und Verantwortung verbunden sein, daher sollten Sie sich genau überlegen, wen Sie auswählen. Erklären Sie, was damit verbunden ist, und vergewissern Sie sich, dass die Person bereit ist, in Ihrem Namen zu handeln. Das kann ein Freund oder ein Familienmitglied sein. Sie müssen nicht mit Ihnen verwandt sein, aber es sollte jemand sein, dem Sie vertrauen können und der bereit ist, die Verantwortung für diese Aufgabe zu übernehmen. Die Personen, die Sie auswählen, können auch etwas aus Ihrem Testament erben. Wird ein Erbe innerhalb einer Erbgemeinschaft geteilt, so kann es sinnvoll sein eine(n) Testamentsvollstrecker(in) zu ernennen, um einen Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Auch das Erbe an Minderjährige Erben sowie Erben mit einer Behinderung werden durch eine(n) Testamentvollstrecker(in) gerecht abgewickelt. 
Besonders im Zusammenhang mit geerbten Schulden oder undurchsichtigen Besitzen kann ein(e) Nachlassverwalter(in) Licht ins Dunkle bringen. Ihm kommt die Verwaltung und Tilgung etwaiger Nachlassschulden zu. Dazu ermittelt der Nachlassverwalter die genaue Erbmasse sowie eventuelle Schulden und Steuerforderungen. Aus dem Nachlass werden dann die ausbleibenden Schulden beglichen und das verbleibende Erbe auf die Erben aufgeteilt.