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Testament

Ein Testament zu verfassen, mag nicht immer einfach oder schön sein. Dennoch ist es sehr wichtig, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Es gibt einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie ein Testament aufsetzen möchten. In diesem Artikel wollen wir Ihnen relevante Informationen zu den Regeln, Vorschriften und Richtlinien geben und Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle Schritte dieses Prozesses nahelegen. Somit können Sie sich ausschließlich auf das eigentliche Verfassen des Testamentes fokussieren und müssen sich nicht mit weiteren Fragen oder Problemen herumschlagen.

Wann sollte ich ein Testament aufsetzen? 

Ein Testament kann hilfreich, um das eigene Vermögen und die Besitztümer an die gewünschten Personen weiterzugeben. Sofern kein Testament hinterlegt ist, wird das Erbgut nach der gesetzlichen Erbfolge weitergegeben. Das meint in der Regel die nächsten Familienmitglieder. Sie können sich darüber informieren lassen, wie das Erbgut bei Ihnen verteilt werden würde. Wenn die Verteilung genau Ihren Vorstellungen entspricht, muss nicht unbedingt ein Testament aufgesetzt werden. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, hilft Ihnen ein Testament dabei, all Ihr Gut zu gegebener Zeit so zu verteilen, wie Sie es möchten. Schließlich verfassen Sie ein Testament genau nach Ihren Vorstellungen und auch Bedingungen, sodass Sie ebenfalls weitere Personen, die vielleicht nicht zu ihrer engsten Familie gehören, in dem Dokument als Erbe oder Erbin aufnehmen können. Das Gleiche gilt natürlich für das Enterben – sollten Sie jemanden aus Ihrem ursprünglichen Testament streichen wollen, können Sie dies ebenfalls tun.

FAQ – die relevantesten Informationen auf einen Blick

Richtlinien beim Aufsetzen eines Testamentes – wer verfasst es? 

Achten Sie auf das eigenständige Verfassen. Nur Sie selbst oder ein offizieller Notar dürfen Ihr Testament aufsetzen, keine dritte unbefugte Person. 

Was schreibe ich in ein Testament? 

Denken Sie unbedingt an die Angaben von Datum, Ort und Anschrift und vergewissern Sie sich, dass Sie 100 Prozent Ihres Vermögens aufgeteilt haben. Ansonsten wird gesetzlich über den Verbleib entschieden. 

Kann ich nur Geld vererben? 

Nein. Denken Sie hierbei auch an Möbel, anderes Sachgut und Immobilien. Sollten Sie eine Wohnung / ein Haus besitzen, sollten Sie diese(s) natürlich auch hinterlegen. Bei dem Vererben von Immobilien brauchen Sie gemäß § 2353 BGB einen Erbschein. Dieser wird Ihnen vom Gericht ausgestellt und gibt den Nachweis darüber, wer welches Erbe erhält. Sie können auch bei einem Gelderbe einen Erbschein ausstellen lassen, brauchen diesen jedoch nicht unbedingt. 

Muss ein Testament beglaubigt werden?

Ja, aber nicht zwangsläufig von einem Notar, ein(e) andere(r) Zeuge / Zeugin ist auch möglich. 

Wann ist ein mündliches Testament möglich? 

Ein mündliches Testament ist nur möglich, wenn Sie selbst nicht mehr in der körperlichen Verfassung sind, ein Dokument aufzusetzen. Ebenso ist es erlaubt, ein mündliches Testament vor einem Notar abzugeben, der dieses schriftlich festhält. 

Wen darf ich als erbende Person hinterlegen? 

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Erbe auf beliebig viele Personen aufzuteilen. Sie können zu 100 Prozent über Ihr Vermögen entscheiden. Dabei dürfen die erbenden Personen Ihrer Familie angehören, Bekannte oder Arbeitspartner sein oder auch eine Organisation. Alle erbenden Personen müssen beim Aufsetzen des Testamentes bereits leben. 

Was ist, wenn meine erbende Person vor mit verstirbt? 

In diesem Fall können Sie problemlos einen Ersatz benennen oder diesen Teil an den Rest der erbenden Personen aufteilen. 

Was passiert, wenn ich kein Testament aufsetze? 

Es muss nicht immer zwangsläufig notwendig sein, ein Testament aufzusetzen. Wenn die gesetzliche Aufteilung Ihres Vermögens Ihnen zusagt und die genannten Personen auch genau das bekommen sollen, was ohnehin hinterlegt ist, brauchen Sie vielleicht kein Testament. Ohne ein eigenes Testament wird Ihr Gut so aufgeteilt, wie es gesetzlich vorgesehen ist, also prozentual auf Ihre Familie aufgeteilt.

Was Sie beim Aufsetzen eines Testamentes beachten sollten – Richtlinien und Vorschriften 

Selbstverständlich müssen Sie Ihr Testament korrekt und ordnungsgemäß verfassen. Nur so kann es offiziell gültig sein. Als erstes ist es wichtig, dass Sie selbst Ihr Testament aufsetzen, dies sollte und darf keine dritte Person für Sie tun! Eine dritte Person, also ein Zeuge oder eine Zeugin, ist dennoch von Nöten, damit Ihr Dokument als beglaubigt gilt. Sie können dafür eine bekannte oder verwandte Person fragen oder sich an einen Anwalt oder auch Notar zwecks der Beglaubigung wenden. In einzelnen Fällen – bei einer körperlichen Einschränkung, einer Krankheit oder Ähnlichem – können Sie einen Notar mit dem Verfassen Ihres Testamentes beauftragen. Das ist jedoch nur möglich und notwendig, wenn Sie selbst wirklich nicht mehr in der Lage sind, das Dokument eigenhändig zu schreiben.

Wichtig ist ebenfalls, dass Sie das Dokument per Hand verfassen, klar lesbar und eindeutig verständlich. Das Dokument muss in jedem Fall das aktuelle Datum, den jeweiligen Ort sowie natürlich Ihren vollständigen Namen (inklusive Anschrift) und Ihre Unterschrift inkludieren. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie als Erbe oder Erbin ausschließlich bereits lebende Personen eintragen dürfen. Ein Erbe für spätere EnkelInnen, die aktuell noch nicht geboren wurden, ist daher leider nicht möglich. 

Welche Arten von Testamenten gibt es? 

Es gibt drei herkömmliche Methoden für ein Testament. Diese sind das private (also eigenständige und eigenhändige) Verfassen, das notarielle und das mündliche Testament. 

Erstes wird händisch von Ihnen verfasst, wie beschrieben. Das notarielle Testament bedarf einer Unterschrift eines Notars. Ein mündliches Testament ist nur möglich, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, dieses schriftlich zu verfassen. 

So setzen Sie Ihr Testament richtig auf 

Ein Testament inkludiert eine Liste von all Ihren Besitzgütern und Ihrem Vermögen. Hierbei ist es so, dass Sie über Ihr gesamtes Gut entscheiden dürfen. Sie können also einen Teil an eine einzelne Person vermachen, einen anderen Teil Ihres Vermögens unter Ihrer Familie aufteilen oder einen Teil gar an eine Organisation oder eine andere offizielle Stelle “spenden”. Beachten Sie, dass Sie 100 Prozent Ihres Vermögens klar benennen und an die jeweiligen Personen im Testament vermachen sollten. Sollten Sie einen Teil nicht in dem Dokument erwähnen, wird dieser Part prozentual an Ihre Verwandten aufgeteilt. 

Sie können entweder eine oder auch mehrere Personen in Ihrem Testament hinterlegen, dies liegt in Ihrem Ermessen. Sie haben zudem die Möglichkeit der Enterbung. Beachten Sie jedoch, dass Familienmitglieder in jedem Fall (auch bei Enterbung) das Pflichterbe erhalten. Dies wird prozentual berechnet. Sie dürfen ebenfalls Bedingungen für Ihr Erbe stellen – oftmals wird beispielsweise ein Mindestalter für erbende Personen hinterlegt. Sollte eine(r) Ihrer Erben vor Ihnen versterben, können Sie einen Ersatzerben hinterlegen. Für Erben unter 18 Jahren sollten Sie einen Vormund bestimmen, ansonsten wird dieser vom Gericht ausgewählt. 

Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung eines Testamentes, dennoch raten wir Ihnen dazu, Kopien zu machen und Ihr Original sicher und gut aufzubewahren.